IMPRESSUM

Name, Vorname:
Ufniarz Jean
Strasse:
Severinghauser Strasse 72a
Plz, Wohnort:
58256 Ennepetal
Land:
Germany
Mobil:
+49 0177 / 206 103 8
e-mail:
office@xtrems.net
Homepage:
https://www.xtrems.net
https://www.jeanufniarz.xtrems.net

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 - Geltungsbereich der AGB
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeitsfelder des Unternehmens Xtrems nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer (im Folgenden Auftraggeber genannt) geschlossenen Vertrags. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder anderer dritter Personen werden nicht wirksam, es sei denn, Xtrems stimmt diesen ausdrücklich zu.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.

§2 - Voraussetzungen zur Teilnahme
(1) Der Auftraggeber bei Seminaren und Kursen von Xtrems muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten notwendig.
(2) Für alle Schäden, die durch den Teilnehmer entstehen, haftet dieser selbst.

3 - Gebühren
(1) Seminar-, Kurs-, oder Stundenpreise ergeben sich aus den einzelnen Angeboten der Internetseiten oder den Preisen in den Angeboten, etc.
(2) Sämtliche Gebühren sind bei Rechnungsstellung innerhalb der Zahlungsfrist, durch Vorkasse oder direkt vor Ort zu begleichen.

4 - Vertragsdauer / Rücktritt
(1) Aufgrund schriftlicher Anmeldung, welche infolge des Posteinganges berücksichtigt wird, des Auftraggebers und Bestätigung von Xtrems kommt der Vertrag zu Stande. Telefonische an – und Abmeldung können nicht berücksichtigt werden.
(2) Jeder geschlossene Vertrag unterliegt den gesetzlichen Rücktrittsbestimmungen und kann bis spätestens zum 14 Tage nach Vertragsschließung schriftlich bei Xtrems gekündigt werden. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist liegt. Dann wird eine Entschädigungsleistung von 50% der Kursgebühr fällig. Erscheint ein Auftraggeber nicht zu seinem gebuchten Kurs, wird der komplette Preis fällig.
(3) Bei einem schriftlichen Rücktritt nach der gesetzlichen Rücktrittsfrist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist Xtrems berechtigt: a) bei Einzelanmeldungen 50% der Kursgebühr in Rechnung zu stellen. b) bei Gruppenanmeldungen 50% der Gesamtkursgebühr in Rechnung zu stellen. c) danach fallen 100% der Kursgebühr an.
(4) In jedem Fall kann eine Ersatzperson vom Auftraggeber bestimmt werden.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist Xtrems berechtigt die Teilnahme zu verweigern.
(6) Xtrems ist berechtig aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück zu treten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:
a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
b) die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z.B. Krankheit des Dozenten). In diesen Fällen ist der Auftraggeber zu einer Erstattung der bereits geleisteten Seminar- oder Kursgebühren berechtigt, solange durch xtrems kein Terminlicher Ersatz angeboten werden kann.
Ansprüche auf Schadenersatz sowie auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.

§5 - Besonderheiten für alle Arten von Erste Hilfe Kursen & Notfallmedizinischen Seminaren
(1) Inhouse-Schulungen bei unseren Kunden bedürfen jedes mal einer individuellen Absprache. Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen gilt als vereinbart. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Der durch den Kunden zur Verfügung gestellte Seminarraum muss mindestens über 50 qm Fläche verfügen um den Vorgaben der anerkennenden Stelle zu genügen.
(2) Sollte sich die Mindestteilnehmerzahl um 20 % zum geplanten Kurs reduzieren, behalten wir uns vor, die Ausfalldifferenz dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(3) Bei Schulungen, die über eine Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft abgerechnet werden sollen, ist vorab eine Kostenübernahme durch die zuständige Stelle zu klären. Nur bei Vorlage diese Übernahmeerklärung ist der Lehrgang für den Kunden kostenfrei.
(4) Bei Unterlassen der Beantragung oder schuldhafter Verzögerung durch den Auftraggeber bis zum Ende des Kurses, hat dieser die entstehende Kosten zu tragen, sofern diese nicht mehr durch den Kostenträger übernommen werden.

§6 - Verhalten in den Seminaren
(1) Im Falle eines Unfalls während des Seminars ist der Auftraggeber unabhängig der Schuldfrage verpflichtet:
a) den Unfall unverzüglich bei Xtrems zu melden.
b) ggfs. die Polizei (110) zu informieren und auf die Unfallaufnahme zu warten.
c) Informationen, Beweismittel, Zeugen zu sichern und zu ermitteln um diese Xtrems zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind die TN verpflichtet im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Schäden abzuwenden und in Notfällen während des Seminars bei der Behandlung nach ihren Möglichkeiten mitzuwirken.

§7 - Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer trägt die Sicherheit für sich, die Gruppe und sein Verhalten. Es gelten während der Seminare sämtliche Regeln des Straßenverkehrs sowie das jeweils gültige Landeswald-, Landesjagd- und Naturschutzgesetz.

§8 - Haftung
(1) Haftungsansprüche des Auftragnehmers sind, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen. Eine Haftung seitens Xtrems besteht nicht, soweit Seminare ohne Verschulden (Krankheit, höhere Gewalt, etc.) zum geplanten Termin nicht statt finden können. In einem solchen Fall ist Xtrems berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten. Eine Minderung der Seminargebühr durch den Auftraggeber oder ein Schadenersatz ist nicht möglich.
(2) Ansprüche gegenüber Xtrems sind schriftlich binnen vier Wochen nach Entstehen des Anspruchs geltend zu machen. Nach dieser Frist ist eine Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen.

§9 - Datenschutz (siehe hierzu im speziellen)
(1) Sämtliche gespeicherte Daten des Auftraggebers dienen der Veranstaltungsdurchführung und weiteren Veranstaltungsvorbereitungen von Xtrems. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der notwendigen Abrechnungen gegenüber Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Eine weitere Weitergabe an Dritte erfolgt nicht! (2) Eine Weitergabe der Daten ist in Fällen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten an die behördlichen Stellen möglich.
Für die Bearbeitung solcher Fälle erhebt Xtrems eine Gebühr (50,00 €) gegenüber dem Auftraggeber. Entstehen Xtrems bei Ordnungswidrigkeiten- oder Strafvorwürfen Kosten, so sind diese durch den Auftraggeber zu erstatten.

§10 - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.

§11 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, ist der Erfüllung- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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